Die Linke Schweinfurt

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Nachrichten

Ein Europa ohne Armut

AC

Schweinfurt, 6. Juni 2024 - Die Linke Schweinfurt schließt sich dem Fünf-Punkte-Plan von Martin Schirdewan an, um Armut in Europa abzuschaffen. Unsere Ziele können wir mit Euren Stimmen erreichen:

 

1. Mindeststandards in der sozialen Sicherung

Kein Mensch in der EU soll unterhalb der Armutsschwelle leben müssen. Wir setzen uns daher für eine verbindliche EU-Richtlinie zu einem Mindesteinkommen ein. In Deutschland liegt diese Schwelle bei 1.250 Euro. Das muss die Untergrenze in allen Sozialleistungen und Transferzahlungen sein: Sozialhilfe, Bürgergeld, Mindestrente.

 

2. Schluss mit der 2-Klassen-Medizin

Zwei-Klassenmedizin macht krank: Wer arm ist, stirbt früher. Wir kämpfen für eine gerechte und solidarische Gesundheitsversorgung, damit Gesundheit keine Frage der K(l)assenzugehörigkeit mehr ist.

 

3. Kindergrundsicherung

Rund 20 Millionen Kinder in Europa sind von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Das ist jedes vierte Kind. Zentraler Bestandteil bei der Abschaffung von Kinderarmut ist eine Kindergrundsicherung. Die Bundesregierung ist hier spektakulär gescheitert. Die Linke fordert eine Kindergrundsicherung von 630 Euro (für die ärmsten Familien).

 

4. Ernst machen mit der Europäischen Kindergarantie

Gleich gute Erziehung, Bildung, Ernährung, Wohnen: 400 000 Kitaplätze fehlen. Kostenfreies Mittagessen in den Schulen – Fehlanzeige. Es fehlen hunderttausende Erzieher*innen und Lehrkräfte. Wir brauchen eine Kehrtwende und müssen die Öffentliche Daseinsvorsorge stärken – damit alle Kinder Zugang zu gesellschaftlicher Teilnahme haben.

 

5. Die Einkommensungleichheit angehen

Mindestlohn hoch – Höchstlöhne runter! Die Ungleichheit bei Einkommen in Europa wächst immer weiter. Während Beschäftigte für höhere Löhne streiken müssen, die kaum die Inflation ausgleichen, wird sich auf den Manageretagen fleißig die Taschen vollgestopft. Wir fordern daher, den Mindestlohn endlich auf 15 Euro anzuheben und einen Höchstlohn einzuführen. Das heißt: Kein Lohn darf höher sein als das Zwanzigfache des Vollzeitlohns in der niedrigsten Lohngruppe eines Unternehmens.